Prüfung der Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen

Das Finanzamt darf aber den Abzug nicht davon abhängig machen, dass die zuständige Schulbehörde bescheinigt, dass die Schule ordnungsgemäß auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vorbereitet. Der Bundesfinanzhof meint, dass das Finanzamt die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen anerkannten Abschluss  selbst prüfen muss, weil es nur für den Abschluss selbst, nicht aber für die Vorbereitung eine staatliche Anerkennung gibt.