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Notärztlicher Bereitschaftsdienst im Sport ist umsatzsteuerfrei

Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer späteren Behandlung sicherstellen zu können, sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen. Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung einem Arzt Recht gegeben, der bei Sportveranstaltungen sowohl im Vorfeld mögliche Gesundheitsgefährdungen analysierte als auch während der Veranstaltung die Teilnehmer betreute.