Fiskus akzeptiert neue Ermittlung der zumutbaren Belastung

Abweichend von der bisherigen Verwaltungspraxis hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die bei den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist. Durch die stufenweise Berechnung ist eine niedrigere zumutbare Belastung von den Ausgaben abzuziehen. Das Bundesfinanzministerium hat die neue Berechnungsweise bereits akzeptiert. Die geänderte Berechnungsweise soll möglichst umgehend schon bei der automatisierten Erstellung der Einkommensteuerbescheide berücksichtigt werden. Sollte das im Einzelfall noch nicht der Fall sein, empfiehlt das Ministerium das Einlegen eines Einspruchs.