Grundstücksenteignung löst keinen Spekulationsgewinn aus
Wenn der Verlust des Eigentums an einem Grundstück ohne maßgeblichen Einfluss des Immobilienbesitzers stattfindet, liegt nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs keine Veräußerung im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vor.
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